Listenhunde in Deutschland: Rassen & Vorschriften
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Sogenannte Listenhunde gelten als gefährlich, weshalb es für sie in Deutschland strengere Regeln und Auflagen gibt. Doch was macht einen Listenhund eigentlich aus und was bedeutet das für seine Haltung? Alle Informationen und einen Überblick zu den gelisteten Rassen sowie den Regelungen der einzelnen Bundesländer finden Sie hier.
Inhaltsübersicht
Was sind Listenhunde?
Sogenannte Listenhunde sorgen für Gesprächsstoff, und das nicht nur unter Tierfreunden. Gemeint sind damit jene Hunderassen, die sich auf einer Rasseliste befinden und als prinzipiell gefährlich eingestuft sind.
Manchmal werden diese Vierbeiner auch als „Kampfhunde“ bezeichnet. Denn viele betroffene Rassen wurden ursprünglich für grausame Kämpfe mit anderen Hunden oder gar mit Bullen gezüchtet.
Heute sind Hundekämpfe in vielen Ländern verboten. Doch aufgrund ihrer Zuchtgeschichte vermuten viele bei diesen Kampfhunden noch immer problematische Eigenschaften wie ein erhöhtes Aggressionspotenzial. Auch eine reduzierte Hemmschwelle zum Beißen und eine besonders starke Beißkraft scheinen bei einigen Rassen angeboren zu sein.
Sind Listenhunde wirklich gefährlich?
Aber sind Listenhunde wirklich so gefährlich wie beschrieben? Diese Frage wird immer wieder kontrovers diskutiert. Vor allem dann, wenn es zu einem tödlichen Beißvorfall gekommen ist.
Ein Beispiel ist der Fall Chico. Der Staffordshire-Mischling aus Hannover verletzte 2018 seinen Halter und dessen Mutter tödlich. Der Hund wurde anschließend eingeschläfert, was im Nachhinein zu Protesten führte – insbesondere in den sozialen Medien, aber auch auf der Straße.
Halter statt Hund in der Kritik?
Liebhaber von Listenhunden sind eher der Meinung, dass Kampfhunde eher „Kampfschmuser“ seien. Für sie stellen diese Tiere keine generelle Gefahr für die Öffentlichkeit dar. „Das Problem befindet sich am anderen Ende der Leine“ lautet ein häufig vorgebrachtes Argument.
Damit ist die mangelnde oder fehlerhafte Erziehung und Sozialisierung gemeint, die einen Hund zuschnappen lässt. Die Gene würden nur eine untergeordnete Rolle spielen. Das sieht der Gesetzgeber in Deutschland jedoch anders.
Welche Hunde gehören in Deutschland zu den Listenhunden?
Das Gesetz zur Beschränkung des Verbringens oder der Einfuhr gefährlicher Hunde in das Inland (Hundeverbringungs- und -einfuhrbeschränkungsgesetz – HundVerbrEinfG) regelt bundesweit, welche Hunderassen nicht nach Deutschland eingeführt werden dürfen. Auf der deutschlandweit gültigen Rasseliste finden sich die folgenden Hunderassen:
- American Pit Bull Terrier (Pitbull)
- American Staffordshire Terrier
- Bullterrier
- Staffordshire Bullterrier
Diese Rasseliste schließt übrigens auch Mischlinge der genannten Listenhunde mit ein. Darüber hinaus entscheidet jedes Bundesland individuell, welche Rassen als potenziell gefährlich eingestuft werden. Die Bundesländer können zudem ein Zuchtverbot für Hunde mit „erblich bedingter Aggressionssteigerung“ erlassen.
Listenhunde in Bayern, NRW & Co: Was gilt in den Bundesländern?
In Deutschland gibt es keine einheitlichen Gesetzesgrundlagen, was die Haltung von Listenhunden angeht. Die folgende Übersicht zeigt Ihnen, wie die Haltung von Listenhunden in allen 16 Bundesländern geregelt ist.
Einteilung der Listenhunde in Kategorie 1 und 2
Für Listenhunde der Kategorie 1 benötigen Halter in der Regel eine offizielle Genehmigung. Bei Listenhunden der Kategorie 2 wird die Gefährlichkeit lediglich vermutet und kann demzufolge durch ein Gutachten widerlegt werden:
Listenhunde in Baden-Württemberg
Kategorie 1 (grundsätzlich aggressiv): American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pit Bull Terrier
Kategorie 2 (potentiell aggressiv): Bullmastiff Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Mastín Español, Mastino Napoletano, Mastiff, Tosa Inu
Listenhunde in Bayern
Kategorie 1: American Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Bandog, Staffordshire Bullterrier und Tosa Inu
Kategorie 2: Alano, American Bulldog, Bullterrier, Bullmastiff, Cane Corso Italiano, Dogo Argentino, Dogo Canario, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastín Español, Mastino Napoletano, Perro de Presa Mallorquin, Rottweiler
Listenhunde in Berlin
Kategorie 1: Pitbull-Terrier, American Staffordshire Terrier, Bullterrier
Kategorie 2: Hunde anderer Rassen, die aggressives Verhalten aufweisen
Listenhunde in Brandenburg
Verboten: American Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, Tosa Inu
Genehmigungspflichtig: Alano, Bullmastiff, Cane Corso, Dobermann, Dogo Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastin Español, Mastino, Napoletano, Perro de Presa Canario, Perro de Presa Mallorquin, Rottweiler
Listenhunde in Bremen
Verboten: Pitbull Terrier, Bullterrier, American Staffordshire Terrier und Staffordshire Bullterrier
Listenhunde in Hamburg
Besonders strenge Vorschriften: American Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier
Freistellung durch Wesenstest möglich für: Bullmastiff, Dogo Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Kangal, Kaukasischer Owtscharka, Mastiff, Mastin Español, Mastino Napoletano, Rottweiler, Tosa Inu
Listenhunde in Hessen
Genehmigungspflichtige Rassen:
Pitbull-Terrier oder American Pitbull Terrier, American Staffordshire-Terrier oder Staffordshire Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, American Bulldog, Dogo Argentino, Kangal (Karabash), Kaukasischer Owtscharka, Rottweiler
Listenhunde in Mecklenburg-Vorpommern
Listenhunde in Niedersachsen
Niedersachen hat keine eigene Rasseliste für potenziell gefährliche Hunde festgelegt.
Listenhunde in Nordrhein-Westfalen
Genehmigungspflichtige Rassen: American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pittbull Terrier, Staffordshire Bullterrier
Listenhunde in Rheinland-Pfalz
Genehmigungspflichtige Rassen: American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Hunden des Typs Pitbull Terrier
Listenhunde im Saarland
Genehmigungspflichtige Rassen: American Staffordshire Terrier, American Pit Bull Terrier, Staffordshire Bullterrier
Listenhunde in Sachsen
Genehmigungspflichtige Rassen: American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, American Pitbull Terrier
Listenhunde in Sachsen-Anhalt
Anmeldepflichtige Rassen: American Staffordshire Terrier, American Pitbullterrier, Bullterrier, Staffordshire Bullterrier
Listenhunde in Schleswig-Holstein
Schleswig-Holstein führt keine eigene Liste, die die Haltung von Listenhunden reglementiert.
Listenhunde in Thüringen
Thüringen hat seit 2018 keine länderspezifischen Regelungen für Listenhunde.
Haltungsauflagen für Listenhunde in Deutschland
Einige Bundesländer führen also eigene Rasselisten, die über die bundeseinheitliche Liste hinausgehen und weitere Hunderassen als rassebedingt gefährlich einordnen. Wenn Sie einen solchen Listenhund beim Züchter kaufen oder aus dem Tierheim holen, müssen Sie unter Umständen bestimmte Auflagen erfüllen.
Welche das sind, wird in jedem Bundesland anders gehandhabt. Mancherorts benötigen Sie ein polizeiliches Führungszeugnis und/oder einen Sachkundenachweis, um einen Listenhund halten zu dürfen. Manchmal ist auch eine Maulkorbpflicht und/oder Leinenzwang festgelegt. Weiterhin fällt in der Regel die Hundesteuer als auch Hundehaftpflichtversicherung höher aus.
Quellen:
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