Gesetzliche Regelungen

Listenhunde in Deutschland: Wo gilt was?

Listenhunde
Kräftig – aber auch gefährlich? Der American Pit Bull Terrier zählt in Deutschland zu den Listenhunden.

Bestimmte Rassen wie der Pit Bull Terrier gelten in Deutschland als sogenannte Listenhunde. Was bedeutet das für ihre Haltung? Und was gilt in welchem Bundesland?

Die sogenannten Listenhunde sorgen für Gesprächsstoff – nicht nur unter Tierfreunden. Gemeint sind damit jene Hunderassen, die sich auf einer Rasseliste befinden und damit als prinzipiell gefährlich eingestuft werden.

Manchmal werden diese Vierbeiner auch als Kampfhunde bezeichnet. Denn viele betroffene Rassen wurden ursprünglich für grausame Kämpfe mit anderen Hunden oder gar mit Bullen gezüchtet.

Heute sind Hundekämpfe in vielen Ländern verboten. Doch aufgrund ihrer Zuchtgeschichte werden bei vielen dieser Kampfhunde noch immer problematische Eigenschaften wie ein erhöhtes Aggressionspotenzial vermutet. Und auch eine verminderte Hemmschwelle zu beißen sowie eine besonders starke Beißkraft scheinen bei einigen Rassen angeboren zu sein.

Kampfhunde – eine Gefahr für die Allgemeinheit?

Aber sind Kampfhunde wirklich so gefährlich? Diese Frage wird immer wieder leidenschaftlich diskutiert. Vor allem dann, wenn es zu einem tödlichen Beißvorfall gekommen ist.

Vielleicht erinnerst du dich noch an Chico, einen Staffordshire-Mischling aus Hannover, der 2018 seinen Halter und dessen Mutter totbiss. Das Tier wurde nach diesem tragischen Ereignis eingeschläfert, was zu Protesten führte – insbesondere in den sozialen Medien, aber auch auf der Straße.

Liebhaber der betroffenen Rassen sagen, dass Kampfhunde eher Kampfschmuser seien. Für sie stellen diese Tiere keine generelle Gefahr für die Öffentlichkeit dar. „Das Problem befindet sich am anderen Ende der Leine“ lautet ein häufig vorgebrachtes Argument. Soll heißen: Es ist die mangelnde oder fehlerhafte Erziehung, die einen Hund zuschnappen lässt. Die Gene würden nur eine untergeordnete Rolle spielen. Das sieht der Gesetzgeber in Deutschland jedoch anders.

Welche Hunde gehören in Deutschland zu den Listenhunden?

Das Hundeverbringungs- und -einfuhrbeschränkungsgesetz regelt bundeseinheitlich, welche Hunderassen nicht nach Deutschland eingeführt werden dürfen.

Auf der deutschlandweit gültigen Rasseliste finden sich die folgenden Hunderassen: American Pit Bull Terrier bzw. Pitbull, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier.

Diese Rasseliste schließt übrigens auch Mischlinge der genannten Listenhunde mit ein. Darüber hinaus wird in jedem Bundesland individuell entschieden, welche Rassen als potenziell gefährlich eingestuft werden. Außerdem können die Bundesländer ein Zuchtverbot für Hunde mit „erblich bedingter Aggressionssteigerung“ erlassen.

Wer sich einen Hund anschaffen möchte, sollte sich daher genau informieren, welche Rassen im Heimatbundesland als Listenhunde gelten. Deren Haltung kann nämlich an bestimmte Bedingungen geknüpft sein.

Haltungsauflagen für Listenhunde in Deutschland

Einige Bundesländer führen also eigene Rasselisten, die über die bundeseinheitliche Liste hinausgehen und weitere Hunderassen als rassebedingt gefährlich einordnen.

Wenn du einen solchen Listenhund beim Züchter kaufen oder aus dem Tierheim holen möchtest, musst du unter Umständen bestimmte Auflagen erfüllen.

Welche das sind, wird in jedem Bundesland anders gehandhabt. Mancherorts musst du ein polizeiliches Führungszeugnis und/ oder einen Sachkundenachweis vorlegen, um einen Listenhund halten zu dürfen. Oder die Rasse wird mit einer Maulkorbpflicht und/ oder Leinenzwang belegt.

Möglich ist beispielsweise auch, dass du eine Hundehaftpflichtversicherung abschließen musst und/ oder die Hundesteuer höher ausfällt.

Listenhunde © otsphoto / stock.adobe.com
Der Bullterrier stammt ursprünglich aus Großbritannien und musste früher in Hundekämpfen antreten.

Regelungen in den einzelnen Bundesländern: Was gilt wo?

Wo sind welche Listenhunde verboten? In welchem Bundesland sind Listenhunde erlaubt? Fest steht, in Deutschland gibt es ein uneinheitliches Misch-Masch, bei dem man schnell mal den Überblick verlieren kann. Die folgende Übersicht zeigt dir, wie die Haltung von Listenhunden in allen 16 Bundesländern geregelt ist.

Listenhunde in Baden-Württemberg

Zu den Listenhunden zählen laut Kampfhundeverordnung in Baden-Württemberg folgende Rassen: American Pitbull, American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Bullmastiff, Dogo Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Mastín Español, Mastino Napoletano, Mastiff, Staffordshire Bullterrier und Tosa Inu.

Bei allen genannten Rassen wird eine Gefährlichkeit vermutet, welche aber durch einen Wesenstest widerlegt werden kann.

Listenhunde in Bayern

Für Listenhunde der Kategorie 1 benötigen Halter in Bayern eine offizielle Genehmigung: American Pitbull, American Staffordshire Terrier, Bandog, Staffordshire Bullterrier und Tosa Inu.

Bei Listenhunden der Kategorie 2 wird die Gefährlichkeit lediglich vermutet und kann demzufolge durch ein Gutachten widerlegt werden. Betroffen sind folgende Rassen: Alano, American Bulldog, Bullterrier, Bullmastiff, Cane Corso, Dogo Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastín Español, Mastino Napoletano, Dogo Canario bzw. Perro de Presa Canario, Perro de Presa Mallorquin und Rottweiler.

Listenhunde in Berlin

Das Berliner Hundegesetz stuft die Rassen American Pitbull, American Staffordshire Terrier und Bullterrier sowie Mischlinge dieser Rassen als potenziell gefährlich und demgemäß als Listenhunde ein.

Listenhunde in Brandenburg

American Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Staffordshire Bullterrier und Tosa Inu dürfen in Brandenburg bis auf wenige Ausnahmen nicht gehalten werden.

Für die Rassen Alano, Bullmastiff, Cane Corso, Dobermann, Dogo Argentino, Dogo Canario bzw. Perro de Presa Canario, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastín Español, Mastino Napoletano, Perro de Presa Mallorquin und Rottweiler ist eine Genehmigung erforderlich.

Listenhunde in Bremen

Als gefährlich gelten in Bremen die Rassen Pitbull Terrier, Bullterrier, American Staffordshire Terrier und Staffordshire Bullterrier. Für sie existiert ein Haltungsverbot.

Listenhunde in Hamburg

Die Rassen American Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier sowie deren Mischlinge stehen auf der Hamburger Rasseliste. Für sie gelten besonders strenge Vorschriften.

Die Listenhunde Bullmastiff, Dogo Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Kangal, Kaukasischer Owtscharka, Mastiff, Mastin Español, Mastino Napoletano, Rottweiler und Tosa Inu können durch einen Wesenstest von den Auflagen befreit werden.

Listenhunde in Hessen

Das Bundesland Hessen führt auf seiner Rasseliste folgende Rassen: American Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, American Bulldog, Dogo Argentino, Fila Brasileiro, Kangal, Kaukasischer Owtscharka und Rottweiler. Ihre Haltung ist fürderhin genehmigungspflichtig.

Listenhunde in Mecklenburg-Vorpommern

Als Listenhunde werden in Mecklenburg-Vorpommern die Rassen American Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier geführt.

Listemhunde in Niedersachsen

Niedersachen hat keine eigene Rasseliste für potenziell gefährliche Hunde festgelegt.

Listenhunde in Nordrhein-Westfalen

Das Hundegesetz in Nordrhein-Westfalen führt die Rassen American Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier sowie deren Kreuzungen als Listenhunde auf. Für ihre Haltung ist folglich eine Genehmigung erforderlich.

Bei den Rassen Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastín Español, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler und Tosa Inu kann die Gefährlichkeit durch ein Gutachten widerlegt werden.

Listenhunde in Rheinland-Pfalz

Die Haltung von American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier sowie von Hunden des Typs Pitbull Terrier erfordert in Rheinland-Pfalz eine Genehmigung.

Listenhunde im Saarland

Die Hundeverordnung des Saarlands stuft die Rassen American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier sowie American Pitbull Terrier als gefährlich ein. Ihre Haltung ist infolgedessen genehmigungspflichtig.

Listenhunde in Sachsen

In Sachsen finden sich die Listenhunde American Pitbull, American Staffordshire Terrier und Bullterrier auf der Rasseliste. Für sie gilt eine Leinen- und Maulkorbpflicht.

Listenhunde in Sachsen-Anhalt

Das Hundegesetz in Sachsen-Anhalt sieht für American Pitbull Terrier, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier und Bullterrier ein Zucht-, Vermehrungs- und Handelsverbot vor.

Listenhunde in Schleswig-Holstein

In Schleswig-Holstein gibt es keine eigene Liste, die die Haltung sogenannter Listenhunde reglementieren würde.

Listenhunde in Thüringen

Auch in Thüringen gibt es keine länderspezifischen Regelungen für Listenhunde.

Was denkst du über Listenhunde? Sollte die Haltung von Pitbull und Co gesetzlich eingeschränkt sein?

Quellen:
rnd.de
tierschutzliga.de
zoll.de

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  • reza

    it was an amazing article

  • Salvatierra

    Ich finde man sollte anhand der jährlichen Beiss-Statistik entscheiden, wo auf Rang 1 der Deutsche Schaferhund meist zu finden ist. Natürlich sollten Molosser und ähnliche Rassen mit entsprechendem Gewicht und aifgrund der angezüchteten Wacheigenschaften auch niedrigerer Reitschwelle nur in erfahrene, verantwortungsvolle Halterhände. Auch dirz könnte man im Einzelfall abwägen. Eine generelle “ Verbannung“ einiger Rassen halte ich für nicht gerechtfertigt. Für den Fila Brasileiro sprechend, von dem es in Deutschland vielleicht 70 Exemplare gibt; eine sehr ursprûngliche, sehr gleichgewichtichtete ARBEITSrasse! Weis man um die Besonderheiten dieser Rasse, sind sie leicht zu händeln von verantwortungsvollen Haltern. Und als Schutzhund würde ich sie dinem Schaferhund, Doberman und co. immer vorziehen.

  • Jessica-Catharina

    Also ich hallte das für schwachsinn allein der name listenhund das sollte verschwinden und es ist egal welche rasse ein Fellnasen Freund Hat es ist sogar egal was für eine rasse den Hund bleibt hund denn nicht Die Fellnase ist schuld an dieser Kack reglung sondern das herrchen oder frauchen denn der mensch allein ist die größte bestie die existiert… weil der mennsch das tier zum bösen wesen macht und nicht das tier selbst man kann auch aus einem chihuahua einen reinen killer machen und das ist das schlimmste nur weil es große hunde sind so wie der pitbull cane corso kangal rottweiler dobermann und co diese sind zum teil nur hüte hunde weil wenn man dem nach gehen müsste dann müsste auch der Bernhardiner oder ein colli zu so einem titel kommen was völliger schwachsinn ist Ich Hasse Menschen die aus neid und oder aus Verbitterung so handeln müssen ..!!! und es Gibt auch viele Fellnasen Freunde Die ihre fellnasen egal welche rasse als seelentier haben oder sogar als Therapie tier haben::: denn was da sehr stark ist ist der RASSISMUS ALLER FELLNASEN RASSEN::::!!!

  • Olly

    Wenn du die Erfahrung hast dann weißt du auch das es Schwachsinn ist was du da von dir gibst ❗️Ein gut sozialisierter Hund ganz gleich welcher Rasse in den Händen eines Kompetenten Halters ist der ihn als Familienmitglied hält wird nicht unberechenbar reagieren . Er wird immer anzeigen bevor er aggressiv wird . Wer die Zeichen nicht deuten kann und seinem Tier nicht die Sicherheit geben kann die er brauch um ausgeglichen zu sein hat sich mit der Thematik nicht ausreichend beschäftigt.

  • Edith

    Aus meiner langjährigen Erfahrung mit Hunden weiß ich, dass Hunde unberechenbar reagieren können, wenn sie in bestimmte Situationen kommen.
    Ich habe Hundehaltern erlebt, die ihre Hunde für harmlos deklarieren, während sie auf meinen Hund einbissen.
    Kampfhunde zu halten ist unverantwortlich.

    2 Antworten anzeigen
    • Olly

      @Edith

      Wenn du die Erfahrung hast dann weißt du auch das es Schwachsinn ist was du da von dir gibst ❗️Ein gut sozialisierter Hund ganz gleich welcher Rasse in den Händen eines Kompetenten Halters ist der ihn als Familienmitglied hält wird nicht unberechenbar reagieren . Er wird immer anzeigen bevor er aggressiv wird . Wer die Zeichen nicht deuten kann und seinem Tier nicht die Sicherheit geben kann die er brauch um ausgeglichen zu sein hat sich mit der Thematik nicht ausreichend beschäftigt.

    • ali

      @Edith

      yes your are right

  • Anja

    Nein, ich habe mit „Listenhunden“ bisher nur sehr gute Erfahrungen gemacht und sie als extrem anhänglich und liebevoll, vor allem mit Kindern kennengelernt.

    1 Antwort anzeigen
    • Jessica-Catharina

      @Anja

      Oh ja sie sind sehr sanftmütig und kuscheln auch viel

  • Marina

    Die Hunde können nichts für ihre Halter, kommt immer auf die Erziehung an.

  • Andrea

    Ich finde, nicht die Hunderassen sollten kritisch beäugt werden, sondern die Halter! Dann lieber einen Hundeführerschein für alle einführen, damit ein Hund auch in verantwortungsvolle und erfahrene Hände kommt. Ich kenne viele dieser Rassen, ganz liebe und tolle Hunde!

    1 Antwort anzeigen
    • @Andrea

      Hi Andrea, vielen Dank für deinen Kommentar! Stimmt, letztendlich spielt der Halter und die Erziehung eine wichtige Rolle. Ich finde es auch nicht okay, Rassen gänzlich so „negativ“ abzustempeln. Ein verpflichtender Hundeführerschein wäre in dieser und vieler anderer Hinsichten sicherlich sinnvoll. Jeder Hund sollte in verantwortungsvolle Hände. Das Thema wird ja heiß diskutiert, ich bin gespannt, was die Zukunft bringt. Liebe Grüße, Luisa

  • hundemama1

    Listenhunde sind auch nur Hunde!

    1 Antwort anzeigen
    • Edith

      @hundemama1

      Eben, und alle Hunde sind und bleiben Raubtiere. Das wird wohl vergessen, bei der ganzen Vermenschlichung