Darf der Vermieter Hunde verbieten?

Hundehaltung in der Mietwohnung: Immer erlaubt?

Hundehaltung Mietwohnung
Das Halten von Hunden in Mietwohnungen ist ein immer wiederkehrendes Streitthema zwischen Mietern und Vermietern.

Willst du dir den Traum vom eigenen Hund erfüllen? Als Mieter ist das nicht immer leicht. Was das Gesetz sagt und was Vermieter wirklich vorschreiben dürfen, erfährst du hier.

Bevor du dir einen Hund zulegst oder mit deinem Hund umziehen möchtest, solltest du einige Dinge beachten. Denn viele Vermieter möchten keine Hunde in ihren Wohnungen haben und drohen hin und wieder mit einer Kündigung. Doch damit du deinen Rechten bewusst bist und endlich ein schönes Zuhause für dich und deine Fellnase findest, klären wir in diesem Blogbeitrag die wichtigsten Fragen zum Thema „Hundehaltung in der Mietwohnung“.

Darf der Vermieter das Halten von Haustieren in Mietwohnungen verbieten?

Du lebst schon länger in einer Wohnung und wünschst dir sehnlichst einen Hund. Doch jetzt die große Aufregung: laut Mietvertrag untersagt dir dein Vermieter die Tierhaltung. Dieses Szenario durchleben tagtäglich Hundefans. Doch was tun, wenn der Mietvertrag bereits unterschrieben ist?

Zu deiner Beruhigung: ein generelles Haustier– beziehungsweise Hundeverbot in Mietwohnungen ist gesetzlich nicht zulässig. Dieses Urteil hat der Bundesgerichtshof (BGH) im Jahr 1993 entschieden (BGH, Az.: VII ZR 10/92). Als Begründung gaben die Richter an, dass ein Verbot den Mieter benachteiligt.

Der Nachteil dieser Regelung: es sind ausschließlich „Kleintiere“ inbegriffen.

Gelten Hunde als Kleintiere?

Als Kleintiere gelten folgende Tierarten:

  • Ziervögel
  • Zierfische
  • Hamster, Meerschweinchen, Zwergkaninchen, Wühlmäuse, Ratten und Schildkröten
  • Frettchen (aufgrund ihres Geruchs genehmigungsbedürftig)

Hunde und Katzen gelten somit nicht als Kleintiere. Es gab aber bereits Ausnahmen, in denen kleine Hunderassen (z.B. Yorkshire Terrier) als solches eingestuft wurden (LG Kassel, Az.: 1 S 503/96; LG Düsseldorf Az.: A 24 S 90/93).

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Kann man bei den Hundeaugen wirklich nein sagen? Laut Gesetz gibt es kein generelles Verbot für die Hundehaltung in der Mietwohnung.

Darf der Vermieter die Hundehaltung in der Mietwohnung verbieten?

Obwohl Hunde nicht als Kleintiere gelten, darf der Vermieter auch die Hundehaltung in der Mietwohnung allgemein nicht verbieten (BGH Urt.v. 20.3.2013, VIII ZR 168/12). In dem Urteil heißt es ganz klar: „Eine allgemeine Geschäftsbedingung in einem Mietvertrag über Wohnräume, die den Mieter verpflichtet, „keine Hunde und Katzen zu halten“ ist wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters unwirksam“.

Muss man den Vermieter um Erlaubnis fragen?

Findest du in deinem Mietvertrag die Klausel „eine Haustierhaltung ist grundsätzlich erlaubt“, bist du nicht dazu verpflichtet, deinen Vermieter um Erlaubnis zu fragen. Auch zugelassene Blindenhunde oder Therapiehunde sind von einer Genehmigungspflicht ausgenommen.

Erwähnt dein Vermieter im Mietvertrag allerdings eine Genehmigungspflicht, musst du ihn um Zustimmung bitten. Zwar kann er die Anfrage ablehnen, doch dann muss er triftige Gründe angeben, wieso er eine Genehmigung verweigert.

Als triftiger Grund zählt etwa eine Belästigung von anderen Mietern. Verstehst du dich gut mit den restlichen Hausbewohnern, ist es deshalb ratsam, dir im Vorhinein ihre Zustimmung schriftlich einzuholen.

Lies dir deinen Mietvertrag also genauestens durch, bevor du ihn unterschreibst. Ist dort ein generelles Tierhaltungsverbot ausgesprochen, können du und dein Vermieter oder deine Vermieterin vielleicht eine Individualvereinbarung ausmachen.

Im Zweifel gilt: Lass dich von einem Anwalt beraten, wenn du trotz der vielen Tipps nicht weiter weißt. Dieser kann deine Interessen fachgerecht vertreten.

Sonderregelung: Haltung von Listenhunden

Sogenannte Listenhunde unterlaufen speziellen rechtlichen Grundlagen, da sie grundsätzlich als gefährlich gelten. Welcher Hund als Listenhund gilt, kannst du in der jeweiligen Listenhundeverordnung deines Bundeslandes nachlesen.

Generell darf der Vermieter das Halten von Listenhunden aus Gründen der Fürsorgepflicht gegenüber der weiteren Hausbewohner verbieten. Bereits viele Urteile fielen aufgrund dieser Gründe zugunsten der Vermieter aus (KG Berlin, Beschluss vom 23. Juni 2003, Az.: 24 W 38/03; AG Frankfurt a.M. NZM 1998, 759 für das Halten eines Pit-Bullterriers; AG Pankow-Weißensee GE 2000, 65; AG Hamburg-Barmbek, Entscheidung vom 14.12.2005 – 816 C 305/05).

Zwar kannst du einen Genehmigungsantrag stellen, jedoch sollte dir bewusst sein, dass du in diesem Sonderfall keine rechtskräftige Grunderlaubnis zur Haltung eines Listenhundes in deiner Mietwohnung hast.

Darf mir mein Vermieter nachträglich die Hundehaltung in der Mietwohnung verbieten?

Dein Vermieter darf zu jeder Zeit die bereits genehmigte Hundehaltung in deiner Mietwohnung verbieten. Das kann er aber nur, wenn dein Hund zum Beispiel deine Nachbarn durch starkes Bellen belästigt oder starke Schäden oder Verschmutzungen von gemeinschaftlich genutzten Flächen (z.B. Flur oder Treppenhaus) verursacht. Dann können deine Nachbarn nämlich ihr anfangs gegebenes Okay zurückziehen.

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Wenn es nach manchen Vermietern geht, sprechen Gründe wie Lärmbelästigung oder Verschmutzungen gegen eine Hundehaltung in der Mietwohnung.

Darf mein Vermieter Hundebesuch verbieten?

Bekommst du ab und zu tierischen Besuch, musst du dies nicht deinem Vermieter melden – vorausgesetzt, dein Mietvertrag sagt nichts anderes.

Was droht mir bei unerlaubter Hundehaltung in der Mietwohnung?

Hast du dir keine Erlaubnis für die Hundehaltung von deinem Vermieter eingeholt, drohen dir einige Strafen. So kann dein Vermieter nicht nur eine Unterlassung der Hundehaltung fordern, sondern dir auch nachträglich fristlos kündigen.

Hat ein Nachbar seine Miete gemindert, weil dein Hund ununterbrochen bellt (Geräuschbelästigung), kann dein Vermieter außerdem Schadensersatz fordern.

Was du bei einer Hundehaltung in der Mietwohnung beachten solltest

Nicht jede Wohnung ist für einen Hund geschaffen. Deshalb solltest du vor Unterzeichnen des Mietvertrages auf die Zustände der Wohnung achten.

Wie groß sollte die Wohnung sein?

Es kommt nicht auf die Größe der Wohnung, sondern auf die Beschäftigungszeit deines Hundes an. Dennoch trägt auch die Wohnfläche zu dem Tierwohl deines Hundes bei. Denn hat er nicht genügend Freiraum, kann er darunter leiden. Das gilt besonders für aktive Hunderassen wie Australian Shepherds, Border Collies oder Retriever.

Obwohl es bisher in Deutschland keine gesetzlichen Regelungen bezüglich der Wohnfläche gibt, solltest du dir gut überlegen, ob die bevorzugte Wohnung einer artgerechten Hundehaltung entspricht.

Wie sollte die Wohnung geschnitten sein?

Ganz klar: ein Garten oder ein Balkon sind ein großes Plus. Nichtsdestotrotz ersetzt ein Garten nicht das Gassigehen, denn dein Hund möchte schließlich zusammen mit dir die Welt entdecken. Auch zu viele Treppen sollten dir zu bedenken geben, dass diese im Laufe der Zeit die Gelenke deines Hundes schaden und zu Arthrose (Gelenkverschleiß) führen können.

Ist die Hundehaltung in deiner Mietwohnung erlaubt? Hattest du deshalb schonmal Meinungsverschiedenheiten mit deinem Vermieter?

Quellen:

gesetze-im-internet.de

mietrecht.com

mieterengel.de

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  • Brisilda zeqiri

    Hallo, ich wohne in einem Mehrfamilienhaus und unsere Nachbarn über uns haben uns verboten, einen Hund anzuschaffen, außer einem sehr kleinen, weil die Frau eine Allergie hat, was soll ich tun, ich möchte unbedingt einen Hund