Katzenhaltung in der Mietwohnung

Darf der Vermieter Katzen verbieten?

Darf der Vermieter Katzen verbieten
Laut einer Statistik lebten 2021 etwa 16,7 Millionen Katzen in deutschen Haushalten, Tendenz steigend.

Träumst du von einem schnurrenden Mitbewohner in deiner Mietwohnung? Ob der Traum platzen muss und was du rund um die Rechtslage wissen solltest, haben wir hier zusammengefasst.

Die Katze ist das beliebteste Haustier in Deutschland. Kein Wunder, denn sie sind flauschig, machen in der Regel weniger Arbeit als Hunde und bellen nicht. Dennoch gibt es viele Vermieter, die das Halten von Katzen in ihren Mietwohnungen untersagen. Doch was ist in Deutschland eigentlich erlaubt und was widerspricht der Rechtsprechung? Darf der Vermieter Katzen verbieten? Ganz eindeutig ist dies zwar nicht, doch vergangene Gerichtsurteile geben uns einen Hinweis.

Darf der Vermieter Haustiere in Mietwohnungen verbieten?

Ein vom Bundesgerichtshof (BGH) veröffentlichtes Urteil aus dem Jahr 1993 besagt, dass ein generelles Verbot der Haltung von Haustieren durch den Vermieter nicht zulässig ist (BGH, Az.: VII ZR 10/92). Grund dafür sei die damit einhergehende Benachteiligung des betroffenen Mieters.

Dabei gibt es jedoch einen Haken: Das Urteil bezieht sich nur auf das Halten von sogenannten „Kleintieren“. Dazu zählen etwa Ziervögel, Zierfische, Hamster, Meerschweinchen, Zwergkaninchen, Wühlmäuse, Ratten und Schildkröten. Auch Frettchen gelten als Kleintiere, sind jedoch aufgrund ihres starken Geruchs genehmigungsbedürftig.

Darf mein Vermieter mir das Halten einer Katze in meiner Wohnung verbieten?

Hunde und Katzen gelten gesetzlich nicht als Kleintiere und fallen somit aus dem genannten Urteil des BGH. Dennoch gab es in der Vergangenheit einige Urteile, die ein entsprechendes Verbot als ungültig befanden (BGH, 20.03.2013, Az.: VIII ZR 168/12; BGH, 14.11.2007, Az.: VIII ZR 34/06).

In welchen Fällen darf mein Vermieter Katzen verbieten?

Verbietet dir dein Vermieter eine Katzenhaltung ohne sachliche Gründe, ist dies nicht erlaubt. Denn das Mietrecht besagt, dass du als Mieter hinsichtlich einer Katzenhaltung immer ein Recht einer Einzelfallentscheidung hast.

Als sachliche Gründe können folgende Fallbeispiele gelten:

1. Dein Mietvertrag verbietet Katzen

Ist im von dir unterzeichneten Mietvertrag ein Katzenhaltunsgverbot verankert, darf dein Vermieter dir dementsprechend das Halten einer Katze verbieten. Dies gilt auch, wenn beide Parteien einer Genehmigungspflicht zugestimmt haben und dein Vermieter letzten Endes Nein sagt.

2. Eine vertragsgemäße Nutzung ist nicht möglich

Gemäß §535 I BGB muss immer eine vertragsgemäße Nutzung der Wohnung möglich sein. Das bedeutet, dass dein Vermieter das Halten von Katzen untersagen darf, wenn folgende Fälle eintreten:

  • du hast zu viele Katzen
  • die Räumlichkeiten deiner Wohnung sind zu klein, um eine Katze artgerecht halten zu können
  • dein benachbarter Hausbewohner leidet unter einer ernstzunehmenden Katzenhaarallergie
  • deine Katze verursacht nachweislich Schäden oder starke Verschmutzungen in den Mietsräumen
Darf der Vermieter Katzen verbieten © Inna / stock.adobe.com
Samtpfoten können es faustdick hinter den Ohren haben. Dieser Fakt stößt bei einigen Vermietern negativ auf, weshalb Streitigkeiten zwischen Mieter und Vermieter oft vorprogrammiert sind.

Muss ich meinen Vermieter um Erlaubnis zum Halten einer Katze fragen?

Die Antwort auf diese Frage ist in deinem Mietvertrag versteckt. Findest du Klauseln wie „das Halten von Haustieren ist generell erlaubt“, brauchst du deinen Vermieter nicht extra um Erlaubnis fragen. In diesem Fall kannst du dir ohne Bedenken einen schnurrenden Stubentiger zulegen.

Findest du in deinem Mietvertrag keine Klausel, die sich auf das Halten von Haustieren bezieht, hast du auch in dieser Situation das Recht, eine Katze ohne vorherige Anfrage zu adoptieren.

Die Antwort lautet allerdings anders, wenn in deinem Mietvertrag eine Genehmigungspflicht vereinbart ist. Unter diesen Umständen musst du deinen Vermieter um Einverständnis fragen.

Was passiert, wenn ich der Genehmigungspflicht nicht nachkomme?

Vorsicht: Hier kann es zu einer Kündigung kommen. Denn hast du ohne Zustimmung deines Vermieters eine Katze aufgenommen, gilt dies als Vertragsbruch. Hat deine Katze zudem die Tapeten zerkratzt oder das Treppenhaus beschädigt, droht dir zudem eine Schadensersatzforderung.

Mein Tipp: Generell ist es ratsam, über eine Tierhaftpflichtversicherung nachzudenken.

Darf mein Vermieter mir nachträglich die Genehmigung entziehen?

Ja. Denn liegen im Einzelfall sachliche Gründe vor, entkräften diese die bereits erteilte Einwilligung. Kommst du dem nicht nach, droht dir auch in dieser Situation eine Kündigung oder Forderung, deine Katze wieder abzugeben. Und Letzteres stellt für uns als Tierfreunde selbstverständlich keine Option dar, oder?

Ein Stubentiger darf bei dir einziehen? Tipps für das Halten von Wohnungskatzen findest du im zooplus Magazin.

Sind Katzen in deiner Mietwohnung erlaubt? Hattest du deshalb schonmal Meinungsverschiedenheiten mit deinem Vermieter? Erzähl uns gerne davon.

Quellen:

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  • Sylvie

    Hallo zusammen mein Kater steht mit im Mietvertrag name und Alter ( 14 jahre ) wenn mein Schatz über die Regenbogen 🌈 Brücke gegangen ist darf ich kein weiteres Tier halten . Euch allen eine schöne Zeit mit euren fellnasen LG sylvie