Lärmbelästigung

Hundegebell: Wie viel „Wuff“ ist zu viel?

Hundegebell
Der Hund bellt lange und laut in der Mietwohnung: Das kann Ärger mit den Nachbarn geben.

Lautes Hundegebell führt immer wieder zu Streitigkeiten. Wie viel Gebell muss der Nachbar tolerieren? Und wann gilt Bellen als Ruhestörung?

Hunde, die bellen, beißen nicht, heißt es. Mal davon abgesehen, dass diese Redewendung ins Reich der Mythen gehört (schließlich können bellende Vierbeiner durchaus zuschnappen), ist eines wohl unstrittig: Hundegebell kann ganz schön laut sein.

Wenn das Bellen dann noch nachts oder zu anderen Ruhezeiten minuten- oder gar stundenlang zu hören ist, kann es auch mal nerven. Ausdauerndes Hundegebell aus der Nachbarwohnung kann selbst die größten Tierfreunde an ihre Grenzen bringen.

Doch wo hört die normale, arttypische Lautäußerung eines Vierbeiners auf und wo fängt die Lärmbelästigung an? Darf ein Hund in der Wohnung überhaupt bellen? Und wenn ja, wie lange? Diese Fragen wurden bereits mehrmals vor deutschen Gerichten diskutiert.

Wie viel Hundegebell muss man ertragen?

Wie viel Hundegebell noch okay ist, lässt sich nicht pauschal beantworten. Es gilt, wie so oft bei juristischen Streitigkeiten: Es kommt auf den Einzelfall an.

Um eine Ahnung davon zu bekommen, wie Hundegebell juristisch einzuordnen ist, schauen wir zunächst ins Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). Die Paragrafen 906 und 1004 regeln unter anderem sogenannte Beseitigungs- und Unterlassungsansprüche, wenn die „ortsübliche Benutzung“ eines Grundstücks „über das zumutbare Maß hinaus beeinträchtigt“ ist.

Die beiden Paragrafen bedeuten für Hundehalter, vereinfacht gesagt, Folgendes: Tiere sind so zu halten, dass die Nachbarn nicht gestört werden.

Wenn jemand sein Privateigentum nicht richtig nutzen kann, weil lautes, anhaltendes Hundegebell die Nutzung stark beeinträchtigt, hat er oder sie Anspruch darauf, dass die Lärmquelle beseitigt wird. Das kann im konkreten Fall zum Beispiel bedeuten, dass Zwingerhunde nachts ins Haus gebracht werden müssen.

Gerichtsurteil über laute Vierbeiner

Wann Hundegebell die Nutzung von Wohnung bzw. Garten „über das zumutbare Maß hinaus beeinträchtigt“, ist immer wieder Gegenstand von Gerichtsverhandlungen.

Viele Richter berufen sich bei ihrer Entscheidung auf ein Urteil des Oberlandesgerichtes Köln aus dem Jahr 1993. Damals wurde ein grober Rahmen festgelegt, wann Hundegebell zu tolerieren ist – und wann eben nicht.

Wie viel darf ein Hund bellen?

Demnach müssen Hundehalter dafür sorgen, dass ihre Tiere nicht zu den Ruhezeiten bellen. Diese sind zwischen 13 und 15 Uhr sowie zwischen 22 und 6 Uhr.

Zudem sollte das Hundegebell nicht länger als zehn Minuten ununterbrochen andauern und insgesamt 30 Minuten pro Tag nicht überschreiten. Ansonsten hat der Nachbar gute Chancen, seine Unterlassungsansprüche durchzusetzen.

Hundegebell © Sandra / stock.adobe.com
Bellen gehört zur natürlichen „Hundesprache“. Ein gelegentliches Anschlagen müssen Nachbarn daher hinnehmen.

Wann wird Hundegebell zur Lärmbelästigung?

Übermäßig lautes, lange anhaltendes Hundegebell stellt also eine erhebliche Lärmbelästigung und damit eine Ordnungswidrigkeit dar.

Das gilt insbesondere dann, wenn das Gebell vor allem nachts, mittags sowie an Sonn- und Feiertagen zu hören ist. Der Hundehalter kann dann mit einem Bußgeld belegt werden und sogar schadensersatzpflichtig werden.

Wann besteht Anspruch auf Schadensersatz?

Ansprüche auf Schadensersatz entstehen zum Beispiel dann, wenn der Nachbar seine Wohnung nicht mehr vermieten kann, weil das Hundegebell potenzielle Mietinteressenten abschreckt.

Wer in einer Mietwohnung lebt und sich von pausenlosem Hundegebell empfindlich gestört fühlt, sollte ein Lärmtagebuch führen. Darin wird notiert, wie laut, wie oft und wie lange der Nachbarshund bellt. Diese Angaben sollte man sich dann von einem Zeugen bestätigen lassen, damit das Lärmprotokoll vor Gericht Bestand hat, falls es zum Prozess kommt.

Störendes Hundegebell: Mietminderung möglich?

Mieter sollten zunächst dem Vermieter bzw. Eigentümer der Wohnung schriftlich eine Frist setzen, bis wann das Lärmproblem zu lösen ist. Ist diese verstrichen, kann man die Miete um etwa fünf bis zehn Prozent mindern.

Allerdings darf die Miete nicht gekürzt werden, ohne dem Vermieter vorab über die Gründe Bescheid zu geben. Denn falls die Mietminderung nicht berechtigt oder zu hoch angesetzt ist, riskiert man eine fristlose Kündigung des Mietvertrags. Im Zweifelsfall sollte man sich von einem Anwalt beraten lassen.

Gut zu wissen: Lebt der Hundehalter selbst in einer Mietwohnung, kann der Vermieter ihm die einst erteilte Erlaubnis zur Tierhaltung entziehen, wenn das Hundegebell für die Nachbarn unzumutbar ist. Details dazu finden sich im Mietvertrag und /oder in der Hausordnung.

Was kann man gegen Hundegebell in der Nachbarschaft machen?

Stress mit den Nachbarn und dem Vermieter, Gerichtsprozesse, Bußgelder: Lautes, ununterbrochenes Hundegebell kann für jede Menge Ärger sorgen. Doch so weit muss es nicht kommen.

Wer sich am jaulenden, winselnden oder bellenden Vierbeiner nebenan stört, sollte erst einmal das Gespräch mit dem Halter suchen. Vielleicht findet sich ja eine gemeinsame Lösung für das Lärmproblem – ganz ohne Anwalt und Richter.

Ursachen und Lösungen finden

Bellt der Hund beispielsweise immer dann ausdauernd, wenn Herrchen und Frauchen bei der Arbeit sind, wäre eine Unterbringung in einer Hundetagesstätte eine Idee. Oder vielleicht kann er seinen Besitzer ins Büro begleiten?

Möglich wäre auch ein Anti-Bell-Training, bei dem der Hund lernt, nicht mehr bei jedem vorbeilaufenden Fußgänger anzuschlagen.

Ein gelegentliches „Wuff“ ist und bleibt dagegen vollkommen okay. Schließlich gehört das Bellen zur natürlichen Kommunikation des Hundes – und die lässt sich durch kein Gesetz der Welt verbieten.

Wie ist das bei dir: Hattest du schon mal Ärger mit deinen Nachbarn, weil dein Hund zu laut gebellt hat? Oder hast du dich schon mal durch Hundegebell gestört gefühlt?

Quellen:

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