Schutz für Hundehalter

Hundehaftpflicht – ein Muss?

Hundehaftpflicht
Dein Hund hat die teure Inneneinrichtung zerstört? In diesem Fall leistet die Hundehaftpflicht Schadensersatz.

Nicht in jedem Bundesland ist eine Hundehaftpflicht vorgeschrieben. Wo was gilt und warum eine solche Versicherung generell empfehlenswert ist, erläutern wir hier.

Mit Versicherungen ist es ja so eine Sache. Einige sind gesetzlich vorgeschrieben, andere werden von Verbraucherschutzorganisationen dringend empfohlen – und wieder andere sind reine Geldverschwendung.

Wie ist das mit der Hundehaftpflicht? Solltest du diese Versicherung abschließen, wenn du dein Leben mit einer Fellnase teilst? Oder musst du das vielleicht sogar? Wir verraten dir, was du über das Thema Hundehaftpflichtversicherung wissen musst.

Darum ist eine Hundehaftpflicht sinnvoll

Grundsätzlich gilt: Wenn dein Hund jemandem eine Verletzung oder einen finanziellen Schaden zufügt, haftest du als Halter in unbegrenzter Höhe.

Mal angenommen, dein Liebling läuft vor ein Auto und verursacht einen schweren Unfall. Dann musst du als Halter für den entstandenen Schaden aufkommen, also beispielsweise für die Reparaturkosten des demolierten Autos. Unter Umständen musst du dem verletzten Fahrer sogar Schmerzensgeld zahlen.

Deine private Haftpflicht reicht nicht

Dabei ist es übrigens unerheblich, ob dein Hund sich plötzlich losgerissen hat und du gar keine Chance hattest, ihn aufzuhalten. Oder ob du deinen Vierbeiner unbeaufsichtigt herumspringen gelassen hast. Richtet dein Hund einen Schaden an, wirst du dafür haftbar gemacht.

Vielleicht denkst du jetzt: Ich habe doch eine private Haftpflicht. Ist der Hund da nicht mitversichert? Die Antwort lautet: nein. Die private Haftpflichtversicherung deckt nur Schäden ab, die von Katzen und Kleintieren angerichtet werden. Für deinen Hund brauchst du eine eigene Hundehaftpflichtversicherung.

Was ist bei einer Hundehaftpflichtversicherung versichert?

Eine Hundehaftpflicht, manchmal auch Hundehalterhaftpflicht genannt, kommt für alles auf, was deine Fellnase anstellt. Die Police schließt Personen-, Sach- und Vermögensschäden mit ein.

Beispielsweise tritt der Leistungsfall ein, wenn dein Hund die Tierarzthelferin beißt oder die teuren Schuhe deiner besten Freundin zerkaut.

Selbst wenn dein Liebling in der Hundepension oder bei der Gassirunde mit der Nachbarin Dummheiten machen sollte, springt die Hundehaftpflicht ein. Denn auch Hundesitter sind in der Regel durch das Leistungsspektrum dieser Tierhalterversicherung geschützt.

Hundehaftplficht © Hamik / stock.adobe.com
Sogenannte Kampfhunde wie der American Staffordshire Terrier müssen in vielen Bundesländern verpflichtend versichert werden.

Ist es Pflicht, eine Hundehaftpflicht zu haben?

Die Regelungen zur Versicherung von Vierbeinern fallen in Deutschland recht unterschiedlich aus. In vielen Bundesländern ist der Abschluss einer Hundehaftpflicht vorgeschrieben.

Mancherorts müssen allerdings nur bestimmte Hunde verpflichtend versichert werden, etwa Listenhunde.

Was in deinem Heimatbundesland gilt, kannst du der folgenden Übersicht entnehmen:

Baden-Württemberg

Hier musst du deinen Liebling ab dem 7. Lebensmonat versichern, falls er als gefährlich eingestuft wurde.

Bayern

In Bayern kann jede Gemeinde selbst entscheiden, ob sie Halter von Listenhunden zum Abschluss einer Hundehaftpflichtversicherung verpflichtet.

Berlin

Alle Berliner Hundehalter müssen ihren Liebling versichern. Dabei muss die Versicherungssumme bei mindestens einer Million Euro liegen.

Brandenburg

Gilt ein Hund als gefährlich, muss sein Halter eine Hundehaftpflichtversicherung abschließen. Bei bestimmten Rassen ist ein Wesenstest möglich. Kann der Hund durch das Gutachten als ungefährlich eingestuft werden, ist es möglich, ihn von der Versicherungspflicht zu befreien.

Bremen

Für alle Hunde auf der Bremer Rasseliste gilt eine Versicherungspflicht.

Hamburg

In Hamburg müssen alle Hunde versichert werden – wobei die Versicherungssumme bei mindestens einer Million Euro liegen muss.

Hessen

Für alle Listenhunde in Hessen muss eine Hundehaftpflichtversicherung abgeschlossen werden

Mecklenburg-Vorpommern

Als einziges Bundesland hat Mecklenburg-Vorpommern keinerlei Vorgaben zur Hundehalterhaftpflicht erlassen.

Niedersachsen

Ab dem 7. Lebensmonat muss deine Fellnase versichert sein, egal welcher Rasse sie angehört. Dabei ist eine Versicherungssumme von mindestens 500.000 Euro für Personenschäden vorgeschrieben. Bei Sachschäden sind es 250.000 Euro.

Nordrhein-Westfalen

In NRW müssen nicht nur alle Listenhunde versichert sein – sondern generell alle Hunde ab einer Widerristhöhe von 40 Zentimetern bzw. einem Gewicht von 20 Kilogramm.

Die Versicherungssumme muss dabei Personenschäden bis mindestens 500.000 Euro abdecken sowie sonstige Schäden bis mindestens 250.000 Euro.

Rheinland-Pfalz

Wer in Rheinland-Pfalz lebt, muss seinen Hund versichern, sofern dieser als gefährlich eingestuft wurde. Die Versicherungssumme muss bei mindestens 500.000 Euro für Personen- und Sachschäden liegen sowie bei 250.000 Euro für sonstige Schäden.

Saarland

Alle Listenhunde müssen eine Hundehaftpflicht haben – wobei ein entsprechendes Gutachten die Ungefährlichkeit des Tieres nachweisen kann.

Für Personenschäden muss die Versicherungssumme bei mindestens einer Million Euro liegen, für Sachschäden bei 500.000 Euro. Als Halter musst du den Versicherungsstatus jährlich nachweisen.

Sachsen

Als gefährlich geltende Hunde müssen ab dem 7. Lebensmonat versichert sein. Durch einen Wesenstest kannst du deinen Liebling von der Versicherungspflicht befreien.

Sachsen-Anhalt

Jeder Hund braucht ab seinem 4. Lebensmonat eine Hundehaftpflichtversicherung. Deren Deckungssumme muss mindestens eine Million Euro für Personen- und Sachschäden bzw. 500.000 Euro für Vermögensschäden betragen.

Schleswig-Holstein

Alle Hunde ab dem 4. Lebensmonat brauchen eine Hundehaftpflicht. Die vorgeschriebene Deckungssumme beträgt mindestens 500.000 Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für Sachschäden.

Thüringen

In Thüringen müssen alle Hunde versichert sein. Vorgeschrieben ist eine Versicherungssumme von mindestens 500.000 Euro bei Personen- und Sachschäden sowie von mindestens 250.000 Euro bei sonstigen Schäden.

Worauf muss ich bei einer Hundehaftpflicht achten?

Bevor du deine Hundehaftpflichtversicherung abschließt, solltest du dir die Vertragsbedingungen genau durchlesen. Achte darauf, dass dein Hund auch dann versichert ist, wenn du ihn von der Leine lässt. Außerdem sollten etwaige Mietschäden, Deckschäden und Auslandsaufenthalte abgedeckt sein.

Falls du einen Listenhund hältst, solltest du sichergehen, dass die Versicherungsgesellschaft dessen Rasse in ihrer Leistungsübersicht aufführt. Achtung, bei manchen Anbietern werden für sogenannte Kampfhunde höhere Beiträge fällig.

Was kostet eine Hundehaftpflicht?

Für eine Police mit ausreichendem Schutz solltest du im Schnitt mit 50 Euro pro Jahr rechnen. Manchmal sind Schnäppchen ab etwa 30 Euro jährlich zu haben.

Halter von Listenhunden müssen für die Hundehaftpflicht unter Umständen etwas tiefer in die Tasche greifen.

Und noch ein letzter Tipp: Unabhängige Versicherungsexperten empfehlen eine Hundehaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens fünf Millionen Euro für alle Personen-, Sach- und Vermögensschäden. So bist du auf der sicheren Seite, selbst wenn jemand nach einem Unfall, den dein Hund verursacht hat, zum Beispiel querschnittsgelähmt sein sollte.

Wir wollen es wissen: Hast du die Leistungen deiner Hundehaftpflicht schon einmal in Anspruch nehmen müssen? Was war passiert?

Quellen:

verbraucherzentrale.de

test.de

finanztip.de

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  • Leonhard Rittenschober

    ich finde, daß so eine versicherung generell verpflichtend sein sollte, aber mit einem gesetzlich festgelegten einheitlichen jahresbeitrag für alle bundesländer!
    was ist, wenn jemand in ein anderes bundesland umzieht mit seinem hund, wo ganz andere bestimmungen gelten? da ist dann wieder rennerei angesagt, ummelden/neue polizze abschließen—das müßte doch wirklich nicht sein, eine einheitliche regelung für das gesamte bundesgebiet würde da einiges einfacher machen, aber verpflichtend sollte sie trotzdem sein.
    und bei einem durchschnittlichen jahresbeitrag von euro 50,– entfallen pro monat umgerechnet ein paar euro mehr an zusatzkosten, das ist ja nun wirklich kein betrag, der einen hundehalter an die armutsgrenze bringt, für sozial bedürftige menschen könnten die kommunen diese kosten übernehmen, da würde auch die welt nicht zusammenbrechen (wenn man schaut, wieviel steuergeld sehr oft sinnlos verpulvert wird…)