Gesetze im Überblick

Neue Hunde-Verordnungen: Was gilt neu seit 2022?

Tierschutz-Hundeverordnung 2022
Was hat sich zum Schutz unserer liebsten Vierbeiner verändert?

Politiker haben lange diskutiert, wie sie das Hundeleben in Deutschland verbessern können. Und die Antwort auf diese Frage ist nun endlich da: die neue Tierschutz-Hundeverordnung.

Dass man sich als Tierbesitzer ums eigene Haustier kümmert, sollte eine Selbstverständlichkeit sein. Und zum Glück übernimmt der Großteil die volle Verantwortung für das Wohl ihrer tierischen Schützlinge. Doch schwarze Schafe gibt es leider überall – sogar auch unter uns Hundehaltern.

Da Hunde nicht für sich selber sprechen können, ist es aus diesen Gründen notwendig, Gesetze zum Schutz der Fellnasen auf den Weg zu bringen. In diesem Zug hat die deutsche Politik eine neue Tierschutz-Hundeverordnung verabschiedet.

Damit du einen besseren Überblick über die neusten Gesetze bekommst, fasse ich dir die wichtigsten Infos in diesem Blogbeitrag zusammen:

Wann und für wen trat das neue Gesetz in Kraft?

Seit dem 01.01.2022 gilt die neue Tierschutz-Hundeverordnung in Deutschland.

Die neuen Pflichten beziehen sich allerdings nicht nur auf normale Hundehalter – sondern auch auf Einrichtungen, die Hunde betreuen oder Hundewelpen sozialisieren. Auch Züchter haben sich ab sofort an die Verordnung zu halten.

Welche Änderungen treten in Kraft?

Ob neue Definitionen für Qualzuchtmerkmale, Anforderungen an Ausstellungen (Ausstellungsverbot) oder Vorrichtungen wie eine Schutzhütte – Die neue Hundeverordnung bezieht sich auf verschiedenste Bereiche der Hundehaltung. Hier ein Ausblick über die wichtigsten Neuerungen:

Die artgerechte Haltung von Hunden steht im Fokus

Das deutsche Tierschutzgesetz sieht Folgendes vor:

„Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat,

1. muss das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen,

2. darf die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken, dass ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden,

3. muss über die für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung des Tieres erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen.“

Doch leider waren diese Informationen bis dato unzureichend, um unverantwortlich handelnde Betreuungspersonen rechtlich in die Mangel nehmen zu können. Um diese gesetzlichen Lücken zu schließen, hat die Bundesregierung nun Veränderungen an der Tierschutz-Hundeverordnung vorgenommen – zum Vorteil der Hunde.

Eine Anbindehaltung ist mit wenigen Ausnahmen verboten

Hunde für mehrere Stunden anzubinden ist Tierquälerei. Schon alleine deswegen, weil sie sich nicht ausreichend die Beine vertreten können. Die Novelle der Tierschutz-Hundeverordnung greift genau hier ein und schreibt ein Verbot einer Anbindehaltung von Hunden vor.

Wenige Ausnahmen gibt es jedoch: Das Anbinden von Arbeitshunden ist unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt. Dazu zählt beispielsweise eine Mindestlänge von drei Metern oder das Verwenden von leichtem Anbindematerial.

Eine Zwingerhaltung ist immer noch erlaubt – mit klareren Grenzen

Zwar sieht die neue Verordnung kein generelles Verbot einer Zwingerhaltung von Hunden vor, jedoch sind die Regelungen ab nun klarer definiert. Erfüllt die Zwingerhaltung folgende Voraussetzungen, ist diese gesetzlich erlaubt:

  • eine Mindestbodenfläche, die sich nach der Widerristhöhe des Hundes orientiert (z.B. 6qm bei einer Widerristhöhe bis 50 cm)
  • jedem weiteren im Zwinger gehaltenen Hund muss zusätzlich die Hälfte der für Hund Nr. 1 vorgesehene Bodenfläche zur Verfügung stehen
  • Hündinnen mit Welpen haben ein Recht auf das Doppelte der zu berechnenden Bodenfläche
  • die Einfriedung muss so gestaltet sein, dass der aufrecht stehende Hund nicht an die obere Begrenzung stößt

Züchter müssen neue Pflichten erfüllen

Auch gewerbsmäßige Hundezüchter sollten die neue Tierschutz-Hundeverordnung von 2022 genauestens unter die Lupe nehmen. Denn mit der neuen Verordnung treten drei wesentliche Veränderungen bezüglich der Zucht von Hunden ein.

Zum einen ist die Anzahl an Hündinnen mit Welpen von nun an auf drei beschränkt, die durch Züchter betreut werden. Zum anderen sieht die Verordnung vor, dass die Wurfkiste eine minimale Temperatur von 18°C hat.

Der dritte Punkt bezieht sich auf die Stundenzahl, in denen sich die Züchter um die Welpen (bis zu einem Alter von 20 Wochen) kümmern müssen. Diese ist nun auf mindestens vier Stunden täglich festgesetzt.

Das Aus von schmerzhaften Stachelhalsbändern

Es ist verboten, bei der Ausbildung, bei der Erziehung oder beim Training von Hunden Stachelhalsbänder oder andere für die Hunde schmerzhafte Mittel zu verwenden.“

§ 2 Absatz 2 Satz 5 Tierschutz-Hundeverordnung

Mit diesen Worten setzt die Politik ein wichtiges Zeichen für den Tierschutz und gegen Tierquälerei. Denn viel zu viele Jahre mussten Vierbeiner das psychische als auch physische Leid durch diese grausame Zwangsmaßnahme ertragen.

Die Zukunft bringt weitere Gesetzesänderungen für Januar 2023

Zwar sind die neuen Änderungen bereits ein großer Schritt in Richtung Tierschutz, doch weitere Regeln sollen für den 01.01.2023 folgen.

So hat der Bundesrat beschlossen, dass es ab diesem Datum individuelle Rechte für Hunde geben soll, welche in einer Gruppenhaltung gehalten werden. Beispielhaft muss jedem Hund ein eigener Liegeplatz zur Verfügung stehen.

Wir können uns also auf neue Gesetze freuen, die den hilflosen Tieren zukünftig hoffentlich ein besseres Leben verschaffen werden.

Was hältst du von den neuen Gesetzesänderungen? Und welche zusätzlichen Änderungen der Tierschutz-Hundeverordnung würdest du dir für die Zukunft wünschen?

Quellen:

  • Tierschutzgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. Mai 2006 (BGBl. I S. 1206, 1313), das zuletzt durch Artikel 105 des Gesetzes vom 10. August 2021 (BGBl. I S. 3436) geändert worden ist“
  • agrarheute.com
  • tierrecht-anwalt.de
  • vetline.de

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