Hundezüchter werden: Die vier erforderlichen Schritte
Um sich beim VDH als Hundezüchter zu qualifizieren und für seine Welpen die erforderlichen Zeugnisse zu erlangen, müssen Sie verschiedene Stationen durchlaufen.
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Ausbildung und Sachkundenachweis
Wer Hunde gewerbsmäßig züchten möchte, braucht umfangreiches Wissen. Dazu gehören Kenntnisse über die speziellen Rassemerkmale, die Hundeernährung (insbesondere von trächtigen Hündinnen und Welpen) und mögliche Hundekrankheiten. Außerdem müssen Sie über Fachkenntnisse zur Vererbungslehre und Anatomie von Hunden sowie über Kenntnisse des Rassestandards und der darin verankerten Zuchtziele verfügen.
Als angehender Züchter innerhalb des VDHs sind Sie darüber hinaus verpflichtet, an Fort- und Weiterbildungen zur Hundezucht teilzunehmen und einen entsprechenden Sachkundenachweis für das Tierschutzgesetz zu erbringen.
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Abnahme der Zuchtstätte und Beantragen eines Zwingers
Bevor Sie zum anerkannten Hundezüchter werden können, müssen auch die Zuchtstätte, also die Räumlichkeiten, in denen Geburt und Aufzucht der Welpen stattfindet, geprüft werden.
Ein ausgebildeter Zuchtwart des Rassehundezuchtvereins kontrolliert, ob Ihre Zuchtstätte die in der Zuchtordnung geregelten Voraussetzungen erfüllt. Dabei werden auch bauliche Voraussetzungen geprüft. Zum Beispiel ist die Hundezucht in Wohngebieten eingeschränkt.
Neben genügend Platz zur Aufzucht der Welpen, muss die Zuchtstätte außerdem hell und warm genug sein und die soziale Interaktion mit dem Züchter und seiner Familie gewährleisten.
Sind diese baulichen und räumlichen Voraussetzungen einer Hundezucht erfüllt, können Sie Ihren eigenen Zwinger offiziell im Verein beantragen und unter einem geschützten Zwingernamen registrieren lassen.
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Erlaubnis der Zucht durch das Veterinäramt
Eine Erlaubnis zur Zucht durch das Veterinäramt ist Voraussetzung, wenn Sie ein gewerbsmäßiger Hundezüchter werden möchten. Verfügen Sie aber über die erforderlichen Fachkenntnisse und sind geeignete Räumlichkeiten zur Zucht vorhanden, steht dieser Erlaubnis kaum etwas im Weg.
Zusätzlich zur fachlichen und räumlichen Eignung, müssen allerdings noch verschiedene Formalitäten, wie etwa das Vorhandensein eines aktuellen polizeilichen Führungszeugnisses, geklärt werden.
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Zuchtzulassung der Hündin
Nicht jede fortpflanzungsfähige Hündin eignet sich zur Zucht. Schließlich zielt die Rassehundezucht auf Qualität, Verbesserung und Erhalt der jeweiligen Rasse. Ihre Hündin muss also den vom Verein vorgegebenen Zuchtvoraussetzungen entsprechen.
Dazu werden neben dem Erscheinungsbild und dem Verhalten des Hundes, auch entsprechende Gesundheitszeugnisse und Abstammungsurkunden überprüft. Sind die vom Verein vorgegebenen Voraussetzungen erfüllt, wird die Hündin zur Zucht „gekört“.