Tierisch unterwegs im Nah- und Fernverkehr

Deutsche Bahn mit Hund: Regeln und Kosten

Deutsche Bahn Hund

Bahnfahren ist umweltfreundlich und kann super entspannend sein. Doch was ist, wenn du deinen Hund mitnehmen möchtest? Erlaubt das die Deutsche Bahn?

Du bist endlich im Urlaub und möchtest mit deinem geliebten Vierbeiner mit der Bahn durch Deutschland reisen? Prima, dann wünsche ich dir viel Spaß und eine tolle gemeinsame Zeit. Damit du und dein Hund aber auch stressfrei am Ziel ankommt, verrate ich dir jetzt die wichtigsten Regeln (Stand September 2022) der Deutschen Bahn (DB), die du beim Reisen mit deinem Hund beachten solltest:

Sind Hunde in der Deutschen Bahn erlaubt?

Erstmal eine gute Nachricht vorab: Ja, dein vierbeiniger Liebling darf in der Bahn mitreisen. Du bist aber verpflichtet, einige Regeln einzuhalten, die die DB auf ihrer Online-Website veröffentlicht. Diese beziehen sich beispielsweise auf die Kosten, das Tragen von Maulkörben oder die Mitnahme von Listenhunden.

Dürfen Listenhunde mit der Deutschen Bahn fahren?

Bestimmte Hunderassen oder Einzelfälle gelten als gefährlich, weshalb sie als Listenhunde eingestuft sind. Deshalb müssen Hundehalter solcher „Kampfhunde“ strengere Regeln befolgen, als Hundehalter freundlicher Golden Retriever oder barmherzigen Whippets.

Ist dein Hund als Listenhund gelistet, solltest du deshalb vor deiner Bahnfahrt mit deinem tierischen Freund deine aktuellen Rechte und Pflichten prüfen. Informieren kannst du dich dazu zum Beispiel im lokalen Reisezentrum.

Kleine Hunde fahren kostenlos

Ist dein Hund klein und nicht gefährlich, darfst du ihn in einem geschlossenen Behälter (z. B. Tierboxen, Käfige oder spezielle Tragetaschen) unterbringen. Als „kleine Hunde“ definiert die Deutsche Bahn übrigens solche, welche maximal so groß sind, wie eine Hauskatze. Aber welche Größe noch darunter fällt, ist derzeit nicht klar definiert.

Der Vorteil: in diesem Fall musst du für deinen kleinen Hund kein Ticket kaufen. Der Nachteil: Die Box musst du unter den Sitz oder auf die Ablage über dem Sitz, aber niemals auf den Sitz stellen. Du hast also nicht immer Augenkontakt zu deinem Vierbeiner.

Große Hunde, große Kosten?

Unter großen Hunden versteht die Deutsche Bahn alle Vierbeiner, die größer als eine Hauskatze sind – im Einzelfall scheint diese Regel also etwas schwammig zu sein. Zudem muss dein großer Hund immer vor, unter oder neben deinem Sitzplatz sitzen oder liegen. Außerdem musst du deinen Hund anleinen und einen passenden Maulkorb anlegen (ausgenommen Assistenzhunde).

Die Kosten für große Hunde hängen allerdings davon ab, ob du den Nah- oder Fernverkehr nutzt:

Große Hunde im Nahverkehr der Deutschen Bahn

Ob und welches Ticket dein großer Hund im Nahverkehr benötigt, hängt vom regionalen Verkehrsverbund ab. In den meisten Fällen verlangen diese jedoch (im Gegensatz für kleine Hunde) eine zusätzliche Fahrkarte. Abhängig vom Zug kommt dieses Ticket einem Ticket für erwachsene Fahrgäste gleich. Andere Verkehrsverbünde fordern für große Hunde jedoch ein Kinderticket oder gar eine spezielle Hundefahrkarte.

Große Hunde im Fernverkehr der Deutschen Bahn

Im nationalen Fernverkehr der Deutschen Bahn musst du für deinen großen Hund eine eigene Fahrkarte kaufen. Zurzeit ist dies ein Kinderticket (6 – 14 Jahre).

Das hört sich zunächst ganz einfach an, die Sache hat allerdings einen Haken: Du musst dieses Ticket im Voraus per Post bestellen und dem Kontrolleur in Papierform vorlegen. Eine digitale Fahrkarte ist in diesem Fall leider nicht ausreichend.

Deutsche Bahn Hund © YesPhotographers / stock.adobe.com
Wenn es sich bei dem Vierbeiner nicht um einen Begleithund handelt, wäre diese Fahrt nicht regelkonform.

Mit dem Hund international reisen

Generell gilt: Nach Österreich, Italien und in die Schweiz darfst du einen kleinen Hund im Behältnis mit einer Maximalgröße von 70x30x50 Zentimeter kostenfrei mitnehmen.

Passt dein Hund nicht in dieses Behältnis, benötigt er also ein eigenes Ticket (Hälfte des Flexpreises oder Sparpreises für Erwachsene). Dazu musst du bei der Buchung angeben, dass es sich um ein Kind von 6-14 Jahren ohne Begleitung handelt. Zusätzlich musst du Versand per Post wählen.

Bei Fahrten innerhalb anderer Länder sowie bei Fahrten in Nachtzügen oder mit Globalpreisen gelten zudem besondere Bedingungen (s. DB Reisezentren). Zieht es dich und deinen Hund ohne DB in internationale Gebiete, solltest du dich also bei den entsprechenden Verkehrsverbänden der Länder informieren.

Begleithunde haben eine Sonderstellung

Wegen ihrer besonderen Stellung dürfen Assistenzhunde unabhängig ihrer Größe im Zug ohne Maulkorb reisen. Auch wenn du als schwerbehinderter Fahrgast keine Wertmarke besitzt, darfst du gemäß dem neunten Sozialgesetzbuch (SGB IX, Teil 3, Kapitel 13) als Begleitperson gemeinsam mit deinem Begleithund unentgeltlich in Zügen der DB reisen, wenn:

  • dein Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen „B“ beinhaltet
  • dein Schwerbehindertenausweis den Vermerk „Die Notwendigkeit ständiger Begleitung ist nachgewiesen“ aufweist oder „Die Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson ist nachgewiesen“ nicht gestrichen ist
  • deine Reise in inländischen Nah- und Fernverkehrszügen, im Busverkehr, in Zügen anderer Eisenbahnen, am Bodensee, im Bereich des Überlinger Sees und im Nordseeinselverkehr stattfindet

Noch mehr Tipps rund um eine sichere und entspannte Bahnfahrt mit Hund findest du im zooplus Magazin.

Quellen:

Kommentare

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  • DryFFarm

    Das ist diskriminierend und unverschämt. Wie groß ist eine normale Hauskatze, auch ist das nette, verständnisvolle zugpersonal von vor Jahren ausgestorben oder in Rente? Mit Hund wird man in den fernzugen schikaniert und die lächerlichen Bestimmungen werden Ohne Rücksicht durchgeboxt. Bei den furchtbar, besoffene fussball fan dagegen, sieht man niemanden. Schlimm wenn man auf das unternehmen Zukunft angewiesen ist. Schande!

  • M.E. Schneider

    Mein Mittelpudel mit Schulterhöhe 48 cm gilt für die Bahn als „großer Hund“. Dabei nimmt er niemanden einen Platz weg und liegt vor mir zu meinen Füßen. Ich finde die „Hauskatzen-Regelung“ als schwammig und unangemessen. Zu dem ist es unsinnig, dass es nicht möglich ist ,die Hundefahrkarte zusammen mit der eigenen im Internet zu kaufen.

    1 Antwort anzeigen
    • @M.E. Schneider

      Hi, danke für deinen Kommentar! Da stimme ich dir zu, ich finde diese Regelung auch etwas ungenau und führt dadurch sicher immer wieder zu Uneinigkeiten und Diskussionen. Den Kauf der Hunde-Fahrkarte empfinde ich auch als sehr unpraktisch, dabei ist doch mittlerweile so vieles digital möglich. Ich hoffe sehr, das Online-Hundeticket kommt irgendwann noch. Liebe Grüße, Luisa