Erste Schritte, wenn Sie einen herrenlosen Hund finden:
1. Vorsicht walten lassen:
Ein unbekannter, herrenloser Hund bedeutet auch immer eine gewisse Gefahr. Schließlich wissen Sie nicht, was er erlebt hat, wie er auf Fremde reagiert und ob er vielleicht krank oder verletzt ist. Bevor Sie sich dem Hund nähern, sollten Sie ihn deshalb zunächst unauffällig beobachten. Nähern Sie sich dem Tier dabei nie frontal, sondern immer leicht seitlich. Bleiben Sie ruhig und entspannt.
Sind Sie selbst sehr nervös oder ängstlich, sollten Sie lieber Abstand halten. Ihre eigene Sicherheit sollte trotz aller Tierliebe im Vordergrund stehen. Außerdem könnte sich Ihre Angst auf den Hund übertragen und Sie können nie wissen, wie ein nervöser oder ängstlicher Vierbeiner reagiert.
2. Hund sichern
Wirkt das Tier freundlich und aufgeschlossen, dürfen Sie sich ihm vorsichtig von der Seite nähern. Da ein freilaufender Hund nicht nur für sich, sondern auch für andere Verkehrsteilnehmer eine Gefahr darstellt, sollte er, wenn möglich, gesichert werden.
Am einfachsten geht das, wenn Sie eine Leine zur Hand haben. Falls nicht, können Sie versuchen, den Hund vorsichtig anzulocken – mit etwas Glück und Hundeverstand folgt er Ihnen vielleicht.
Eine weitere Möglichkeit ist, einen Passanten um Hilfe zu bitten. Er kann Ihnen dann beim Sichern helfen, so dass Sie in Ruhe die nächsten Schritte durchführen können.
3. Nach dem Besitzer suchen
Als nächstes sollten Sie sich im näheren Umfeld umsehen, ob Sie den Besitzer des Hundes nicht vielleicht doch ausfindig machen können. Sprechen Sie Passanten an, ob sie den Vierbeiner kennen oder ob sie jemanden gesehen haben, der seinen Hund sucht.
Sie können auch in den umliegenden Häusern klingeln und dort nachfragen. Mit etwas Glück kennen die Bewohner den Vierbeiner oder können Sie bei der Suche unterstützen.
Befinden Sie sich im Wald, wo kein Mensch zu sehen ist, können Sie auch laut rufen und sich mit dem Hund gut sichtbar auf einen Weg stellen.
4. Anzeige beim Tierheim oder der Gemeinde
Wenn der Besitzer trotz Ihrer Bemühungen zunächst nicht ausfindig gemacht werden kann, müssen Sie Kontakt mit der zuständigen Gemeinde oder dem örtlichen Tierheim aufnehmen und den zugelaufenen Hund melden. Zu diesem Schritt sind Sie per Gesetz verpflichtet.
In der Regel verlangt die Behörde, dass der Hund beim nächstgelegenen Tierheim abgegeben wird. Zusammen mit einem Tierarzt, der die Registrierung des Hundes in einer Tierdatenbank prüft, versucht das Tierheim den Besitzer ausfindig zu machen.
Trägt der Hund ein Halsband mit einer Steuermarke können Sie auch direkt beim deutschen Haustierregister oder beim Tierschutzverein Tasso anrufen und dort den Hund melden. Im besten Fall kann der Besitzer über die Nummer direkt ermittelt und über Ihren Fund informiert werden.
5. Alternativ zum Tierarzt
Eine weitere Möglichkeit ist, den Hund direkt zu einem Tierarzt zu bringen. Das ist besonders dann sinnvoll, wenn es dem Hund sichtbar schlecht geht, er verletzt ist oder das nächste Tierheim einfach zu weit weg ist.
Über eine Tätowierung im Ohr, an der Innenseite der Schenkel oder über einen implantierten Chip, den viele Haustiere haben, kann der Tierarzt mit einem speziellen Lesegerät die Nummer des Vierbeiners ermitteln. Im besten Fall ist der Hund mit dieser Nummer bei einem Haustierregister registriert.
Fehlt ein solcher Hinweis oder lässt sich der Besitzer nicht ohne Weiteres erreichen, wird der Tierarzt eine vorübergehende Unterbringung in einem Tierheim veranlassen.
6. Polizei anrufen (wenn Schritt 4 und 5 nicht möglich sind)
Wenn Sie keine Möglichkeit haben, den Hund zu einem Tierarzt oder in ein Tierheim zu bringen, oder wenn Sie die durchaus berechtigte Sorge haben, den unbekannten Hund selbst mitzunehmen, verständigen Sie die Polizei. Sie wird vorbeikommen und sich um die weiteren Schritte kümmern.