Nach Tierschutzgesetz verboten
Ein Maulkorb muss dem Hund mindestens freies Hecheln ermöglichen. Ihm ohne dringenden Grund - wie etwa eine tierärztliche Untersuchung - das Maul zuzubinden, ist nach dem Tierschutzgesetz verboten. Dass zooplus darauf pfeift und mit solchen Artikeln Geld verdienen will, ist ein Grund, hier nicht mehr zu bestellen!