42 Bewertungen fürTrixie Nistkasten aus Holz
Produktbild hochladen08.05.21|Omran Abdelaziz
Wellensittiche Zuchtbox
Es ist so klein
27.06.12|Mechtild Nesges
Schade
Leider ist der Nistkasten falsch zusammen getackert worden und das Loch oben , auf meine Reklamation , bekam ich keine Antwort . Hatte auch einen Sack Vogelfutter bestellt und der war auf und das Futter flog durchs Paket :-((
26.05.10|Wellensittich
Nistkasten
Die Nistmulde ist nicht tief genug an diesem Nistkasten muss selber nachbessern wenn man die Gesundheit der Tiere nicht gefährden will.
Sowas muss nicht sein auch für 7,50 € nicht.
Ansonsten könnte er etwas größer sein wird allerdings trotzdem gerne von den Vögeln genommen.
18.05.09|Marion Fehlauer
Nistmulden nicht tief genug!
Leider sind die Nistmulden bei diesen Kästen nicht tief genug. Dadurch hatte ich schon Küken mit Hüftluxationen. Daraufhin mußte ich alle Kästen austauschen! Mein Vorschlag: Das Holz an der Bodenplatte müßte dicker sein, damit man auch die Mulde tiefer machen kann.
25.11.05|Manu
Nachwuchs
Um in Deutschland Wellensittiche zu züchten,ist es erforderlich,dass man in Besitz einer Zuchtgenehmigung ist. Diese Zuchtgenehmigung erhält man, sobald man eine Sachkundeprüfung erfolgreich abgelegt hat und sich der Amtstierarzt davon überzeugt hat, dass die Räumlichkeiten den Anforderungen entsprechen. Entgegen weitläufiger Meinung ist diese Zuchtgenehmigung bei jeder Zucht erforderlich, auch wenn es sich um eine einmalige Zucht oder um einen "Unfall" handelt. Beachtet
bitte, dass ein Nistkasten kein Spielplatz für Eure Wellis oder anderen Sittiche ist, auch wenn diese in den Zoohandlungen immer in der Nähe der Spielsachen liegen. Ein Nistkasten regt immer den Bruttrieb an und wird somit zur Eiablage führen!
25.11.05|Sandra
Zuchtgenehmigung
Wer Wellensittiche, Nymphensittiche und andere Papageienvögel (Krummschnäbel)züchten will muss eine Zuchtgenehmigung besitzen, auch wenn man die Vögel für sich behält. Illegal gezüchtete (und somit unberingte) Vögel dürfen nicht verschenkt oder verkauft werden ansonsten macht er sich Strafbar.(Geldstrafe bis zu 50.000 Euro.)
26.10.05|AnMa
Nur mit Zuchtgenehmigung
Sie sollten auf Ihrer HP auf die Tatsache hinweisen, dass jeder, der seine Wellensittiche und andere Krumschnäbel Eier ausbrüten läßt und vorher nicht die zwingend erforderliche Zuchtgenehmigung gemacht hat, sich strafbar macht!
16.06.04|Melanie Isribana
gar nicht gut
Meine Wellensittiche finden diesen Kobel total schlecht!Der Ist unrealistisch!