Es gibt wohl kaum etwas Schöneres, als ein neues tierisches Familienmitglied im eigenen Heim willkommen zu heißen! Vor der Anschaffung eines Hundes sollte man sich jedoch über die Folgekosten Gedanken machen: neben Ausgaben für Futter, Zubehör und Tierarztkosten, sind die Versicherungskosten und Steuerbeiträge nicht zu vergessen! Die Hundesteuer ist ein stark diskutiertes Thema. Wir möchten die wichtigsten Fragen zur Steuer für Hunde klären:
Hundesteuer

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Wer muss die Steuer für den Hund zahlen?
Jeder Tierbesitzer, der den eigenen Hund aus privaten Gründen hält, ist verpflichtet eine Steuer für Hunde an die Gemeinde abzutreten.
Hundesteuerbefreiung
Anders verhält es sich bei gewerblichen Hundezuchten und Diensthunden, wie beispielsweise Polizei- und Wachhunden. Hier darf keine Steuer erhoben werden. Teilweise gibt es außerdem Steuerbefreiungen beziehungsweise Steuerermäßigungen für Hütehunde, Hunde in oder aus Tierheimen, Blindenhunde und Hunde mit abgelegter Begleithundeprüfung.

Warum muss man Hundesteuer zahlen?
Sinn und Zweck der Hundesteuer ist zum einen natürlich die zusätzliche Einnahme von Geldern für den Gemeindehaushalt, zum anderen hat sie aber auch ordnungspolitische Zwecke, da man die Anzahl der Hunde in der Gemeinde durch die Erhebung einer Steuer für Hunde begrenzen möchte. Ob die Hundesteuer allerdings tatsächlich den gewünschten Effekt hat, ist fraglich. Die Hundesteuer ist eine öffentlich-rechtliche Abgabe und somit eine Gemeindesteuer. Es gibt nur noch sehr wenige Gemeinden in Deutschland, die keine Hundesteuer erheben! Viele Deutsche melden Ihren Hund bei der Gemeinde erst gar nicht an. Das ist zwar keine Straftat, aber eine Ordnungswidrigkeit. Es drohen Nachzahlungen und Geldbußen, die jede Kommune selbst bestimmt. Momentan werden verschärfte Kontrollen in einigen Städten durchgeführt.
Wie hoch ist die Hundesteuer?
Die Höhe der Steuer ist abhängig von der Hunderasse, der Anzahl der gehaltenen Hunde und der Stadt oder Gemeinde, in der Sie das Tier melden. Für Hunderassen, die im Allgemeinen als gefährlich gelten, wurde zum Schutz der Bevölkerung eine erhöhte Steuer festgelegt. Bewertungskriterium ist hier zum einen das Beißverhalten der Rasse, zum anderen der Wesenstest. Jedes Bundesland führt unterschiedliche Rassen auf ihrer Liste.
Beispiel: Hundesteuer in Bayern
Kategorie 1
Diese Hunde werden in jedem Fall als Kampfhunde gelistet:

Kategorie 2
Bei den nachfolgenden Rassen wird die Eigenschaft als Kampfhund vermutet, kann aber durch ein Gutachten eines Sachverständigers widerlegt werden:
- Alano
- American Bulldog
- Bullmastiff
- Bullterrier
- Cane Corso
- Dogo Argentino
- Dogue de Bordeaux
- Fila Brasileiro
- Mastiff
- Mastin Espanol
- Mastino Napoletano
- Perro de Presa Canario (Dogo Canario)
- Perro de Presa Mallorquin
- Rottweiler
Tipp: Es gibt im Internet zahlreiche Datenbanken, wo Sie schnell und einfach die Hundesteuer abfragen können. Mittlerweile informiert Sie auch der Online-Auftritt Ihrer Stadt oder Gemeinde über die festgesetzte Hundesteuer.

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